„Poren in Sekunden weg“-Werbung: glaubt ihr das? Ein japanisches Forum reagiert
Im Oktober 2025 wurde ein Interview, in dem eine japanische Beauty-Autorin, bekannt für Inhaltsstoff-Analysen, übertriebene Social-Media-Werbung kritisierte, zum Thema auf Girls Channel. Ihre Punkte: Poren verschwinden nicht im Nu, übertriebene Werbung für koreanische Kosmetik bleibt unkontrolliert, und „unverdünnte“ Produkte sind eine Falle. Es kamen 260 Kommentare.
Was in den Antworten stand
- Ganz oben: „Social-Media-Werbung ist außer dem Produktnamen fast alles gelogen“ und „wäre es so einfach, würde niemand altern“
- Manche nannten den Klassiker: dunkles „Vorher“, helles „Nachher“
- Andere wunderten sich, dass jemand Werbung glaubt, bei der Pigmentflecken „einfach abfallen“
- Viele vertrauen der Autorin bei empfindlicher Haut, andere stört, wie kommerziell sie geworden ist
- Gegen „koreanische Kosmetik ist zu aggressiv“ hieß es: Auch japanische oder französische Produkte passen nicht jedem
- Eine Sicht: Junge Haut ist robuster und verträgt womöglich stärkere Produkte
Fast alle waren sich einig, dass Werbung übertreibt; gespalten waren sie bei der Frage, ob koreanische Kosmetik insgesamt das Problem ist.
Anmerkung der Redaktion In Japan dürfen Kosmetika nur mit 56 Wirkaussagen werben, die ein Rundschreiben des Gesundheitsministeriums festlegt – etwa „verfeinert das Hautbild“, „strafft die Haut“ oder „beugt sonnenbedingten Pigmentflecken und Sommersprossen vor“; 2011 kam als Punkt 56 „lässt trockenheitsbedingte Fältchen weniger sichtbar erscheinen“ hinzu. „Lässt Poren verschwinden“ steht nicht darauf. Weicht Werbung weit davon ab, ist das ein Signal zum Innehalten.
Welcher übertriebene Kosmetik-Werbespruch hat euch zweimal hinschauen lassen?
Originalthread: Girls Channel (japanisches Forum) — Beauty-Expertin kritisiert Übertreibung: Poren verschwinden nicht im Nu · Quelle: Gesundheitsministerium Japan
Noch ein Anhaltspunkt: Seit dem 1. Oktober 2023 ist Schleichwerbung, also Werbung, die verschweigt, dass sie Werbung ist, in Japan als irreführende Darstellung nach dem Gesetz gegen unlautere Prämien und Darstellungen geregelt. Auch die „ehrliche Review“ einer Influencerin muss als Werbung erkennbar sein, wenn ein Unternehmen sie beauftragt hat. Wer auf beides achtet – wie groß das Versprechen ist und ob „PR“ dransteht –, urteilt leichter. Quelle: Verbraucherbehörde Japan — Schleichwerbung